Studium Ü30
Teilzeit-Studium
http://www.informatik-betriebswirt.com/studium/teilzeit-studium.html

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Teilzeit-Studium

Präsenz-Hochschulen, in denen auf Antrag in Teilzeit studiert werden kann
- gilt nicht für alle Studiengänge, das kann man den Prüfungsordnungen entnehmen! -

Teilzeit heißt hier aber nicht ein extra Stundenplan, sondern dass man weniger pro Semester machen muss und dementsprechend länger Zeit brauchen kann. In vielen (den meisten?) Bachelor-Prüfungsordnungen sind Höchststudienzeiten von neun Semestern vorgegeben. Danach verliert man seinen Prüfungsanspruch und kann diesen oder einen ähnlichen Studiengang in ganz Deutschland nicht mehr studieren. Auch der Wechsel von Uni auf FH wie früher geht nicht mehr.

Hochschule Bedingungen
Universität Frankfurt

http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/teilzeitstudium/index.html

Das Teilzeitstudium an den Hochschulen des Landes Hessen ist in § 9 und mit Inkrafttreten der neuen Hessischen Immatrikulationsverordnung (ImmaVO) zum 01. April 2010 neu geregelt worden. Danach können grundständige Studiengänge auch im Teilzeitstudium absolviert werden, wenn und soweit die Prüfungsordnung des gewählten Studiengangs, der mit einer Hochschulprüfung abschließt, dies nicht ausschließt und für das entsprechende Fachsemester keine Zulassungsbeschränkungen bestehen.

Ein Teilzeitstudium muss mit dem entsprechenden Formular im Studien-Service-Center, Studierendensekretariat, beantragt werden. Ohne die Bestätigung der Fachstudienberatung wird der Antrag nicht bearbeitet. 

Begründung für ein Teilzeitstudium:

  • Berufstätigkeit (auch selbständige Tätigkeit) mit einer wöchentlichen durchschnittlich Arbeitszeit 14-28 Stunden für die Dauer von mind. 2 Semestern an Antragstellung. (Aktuelle Nachweise, wie Arbeitsbescheinigungen, Arbeitsverträge etc.)
  • Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren, das im gleichen Haushalt lebt. (Geburtsbescheinigung.)
  • Pflege eines nahen Angehörigen. (Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit mit Zuordnung zur Pflegestufe, sowie amtlicher Nachweis über die Bestellung zur/zu Pfleger/in.)
  • Behinderung oder chronischen Erkrankung. (Nachweis.)
  • Zugehörigkeit zu einem A-, B- oder C-Kader oder vergleichbaren Förderstrukturen eines nationalen Spitzensportverbandes in den olympischen oder paralympischen Sportarten (Nachweis)
  • Aus einem anderen wichtigen Grund. (Bitte auf gesondertem Blatt begründen und ggf. belegen.)
Universität Hamburg   
Universität des Saarlandes  Stand 2008: Informatik und andere Fächer können bei Berufstätigkeit auf Antrag in Teilzeit studiert werden, d.h. vier Semester können gestreckt werden bei einer Höchstudiendauer von neun Semestern  
FH Landshut 

http://www.fh-landshut.de/pressestelle/archiv/news/ss08/soziale-arbeit-teilzeit2

Soziale Arbeit und ein paar andere Studiengänge kann man hier in Teilzeit studieren.

FH Bonn-Rhein-Sieg  Hier gab es einen 30stündigen Informatik-Studiengang, der vor allem Mütter angesprochen hat. Diesen gibt es in dieser Form nicht mehr, allerdings wird wohl an einem neuen Angebot gearbeitet.  
FH Bochum 

 http://www.hochschule-bochum.de/studienangebot/teilzeitstudiengaenge.html

Hier werden 13semestrige Studiengänge an drei Tagen in der Woche angeboten für Studenten, die berufstätig sind, Kinder haben oder Angehörige pflegen.

FH Frankfurt 

s. Universität Frankfurt und
http://www.fh-frankfurt.de/de/service_fuer_studierende/rund_ums_studium/rueckmeldung/teilzeitstudium.html

Studierende an den hessischen Hochschulen können in grundständigen Studiengängen ein Teilzeitstudium nach der Hessischen Immatrikulationsverordnung vom 24.Februar 2010 durchführen. Dieses Teilzeitstudium muss beantragt werden.

Bei einem Doppelstudium oder in einem Master-Studiengang ist ein Teilzeitstudium nicht möglich.

Für ein Sommersemester sollte der Antrag bis Ende April eingereicht werden und für ein Wintersemester bis Ende November.

Den Antrag auf Teilzeitstudium erhalten Sie hier.


Der Antrag ist in der Regel für zwei aufeinander folgende Semester zu stellen. Er kann mehrfach wiederholt, jedoch höchstens bis zur doppelten Regelstudienzeit gewährt werden. Bei Wiederholungsanträgen wird der Leistungsstand geprüft.

  • Die Hochschule kann die Erlaubnis zum Teilzeitstudium widerrufen, wenn in einem Teilzeitsemester im Durchschnitt mehr als 50 % der im Vollzeitstudium vorgesehenen Leistungsnachweise/ ECTS erworben wurden.
  • Rückwirkend (nach Abschluss eines Semesters) darf kein Teilzeitstudium genehmigt werden!
HTW Saarbrücken  nur im Master Kommunikationsinformatik möglich 

 

Abendstudium in Zusammenarbeit mit einem Arbeitgeber:

FH Mainz BWL
FH Ludwigshafen BWL

 

Mit Umwegen:

  • Betriebswirt (VWA) in Abendform und darauf aufbauend z.B. in 20 Monaten an der PFH Göttingen den Bachelor in BWL
  • Betriebwirt (IHK) - hier ist Meister-Bafög möglich - und darauf aufbauend an manchen Standorten einen Bachelor in BWL

Fern-Hochschulen

siehe auch bei www.fernstudium-infos.de

Hier gibt es ein breites Angebot an Studien-Möglichkeiten, wenn auch nicht alle Fächer. Aber ohne Höchststudienzeiten, zumindest kann man zum gleichen Preis oft verlängern. Von einer Zwangsexmatrikulation wegen Studiendauer-Überschreitung ist mir noch nichts zu Ohren gekommen.

Erwähnt werden soll hier nur die bekannte Fernuni Hagen (die einzige Universität) neben vielen privaten und staatlichen Fern-Fachhochschulen. Die Fernuni Hagen ist vergleichsweise günstig, ist aber wissenschaftlicher und theoretischer ausgerichtet, da sie wie gesagt eine Universität ist.

Aber auch bei Fernstudien gibt es Prüfungen und Präsenzen, oft auch an Wochentagen, das muss bei der Auswahl des Anbieters mit berücksichtigt werden. Außerdem wird ein Praktikum benötigt. Meine Frage, was fachfremde Studenten machen sollen wie ich, konnten mir die Studenten nur sagen, dass man beim Anerkennen von beruflichen Leistungen kulant sei. Aber ob meine kaufmännische Tätigkeit für ein Informatik-Studium gereicht hätte? Und sollen die Fachfremden dann beim Arbeitgeber kündigen, um ein Praktikum zu machen? Wohl nicht ganz geklärte Fragen, bei denen ich mich gerne eines besseren belehren lasse.