Teilzeit-Studium
Präsenz-Hochschulen, in
denen auf Antrag in Teilzeit studiert werden kann
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gilt nicht für alle Studiengänge, das kann man den
Prüfungsordnungen entnehmen! -
Teilzeit heißt hier aber nicht ein extra Stundenplan, sondern dass man weniger pro Semester machen muss und dementsprechend länger Zeit brauchen kann. In vielen (den meisten?) Bachelor-Prüfungsordnungen sind Höchststudienzeiten von neun Semestern vorgegeben. Danach verliert man seinen Prüfungsanspruch und kann diesen oder einen ähnlichen Studiengang in ganz Deutschland nicht mehr studieren. Auch der Wechsel von Uni auf FH wie früher geht nicht mehr.
| Hochschule | Bedingungen |
| Universität Frankfurt |
http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/teilzeitstudium/index.html Das Teilzeitstudium an den Hochschulen des Landes Hessen ist in § 9 und mit Inkrafttreten der neuen Hessischen Immatrikulationsverordnung (ImmaVO) zum 01. April 2010 neu geregelt worden. Danach können grundständige Studiengänge auch im Teilzeitstudium absolviert werden, wenn und soweit die Prüfungsordnung des gewählten Studiengangs, der mit einer Hochschulprüfung abschließt, dies nicht ausschließt und für das entsprechende Fachsemester keine Zulassungsbeschränkungen bestehen. Ein Teilzeitstudium muss mit dem entsprechenden Formular im Studien-Service-Center, Studierendensekretariat, beantragt werden. Ohne die Bestätigung der Fachstudienberatung wird der Antrag nicht bearbeitet. Begründung für ein Teilzeitstudium:
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| Universität Hamburg | |
| Universität des Saarlandes | Stand 2008: Informatik und andere Fächer können bei Berufstätigkeit auf Antrag in Teilzeit studiert werden, d.h. vier Semester können gestreckt werden bei einer Höchstudiendauer von neun Semestern |
| FH Landshut |
http://www.fh-landshut.de/pressestelle/archiv/news/ss08/soziale-arbeit-teilzeit2 Soziale Arbeit und ein paar andere Studiengänge kann man hier in Teilzeit studieren. |
| FH Bonn-Rhein-Sieg | Hier gab es einen 30stündigen Informatik-Studiengang, der vor allem Mütter angesprochen hat. Diesen gibt es in dieser Form nicht mehr, allerdings wird wohl an einem neuen Angebot gearbeitet. |
| FH Bochum |
http://www.hochschule-bochum.de/studienangebot/teilzeitstudiengaenge.html Hier werden 13semestrige Studiengänge an drei Tagen in der Woche angeboten für Studenten, die berufstätig sind, Kinder haben oder Angehörige pflegen. |
| FH Frankfurt |
s. Universität Frankfurt und Studierende an den hessischen Hochschulen können in grundständigen Studiengängen ein Teilzeitstudium nach der Hessischen Immatrikulationsverordnung vom 24.Februar 2010 durchführen. Dieses Teilzeitstudium muss beantragt werden. Bei einem Doppelstudium oder in einem
Master-Studiengang ist ein Teilzeitstudium
nicht möglich.
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| HTW Saarbrücken | nur im Master Kommunikationsinformatik möglich |
Abendstudium in Zusammenarbeit mit einem Arbeitgeber:
| FH Mainz | BWL |
| FH Ludwigshafen | BWL |
Mit Umwegen:
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Betriebswirt (VWA) in Abendform und darauf aufbauend z.B. in 20 Monaten an der PFH Göttingen den Bachelor in BWL
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Betriebwirt (IHK) - hier ist Meister-Bafög möglich - und darauf aufbauend an manchen Standorten einen Bachelor in BWL
Fern-Hochschulen
siehe auch bei www.fernstudium-infos.de
Hier gibt es ein breites Angebot an Studien-Möglichkeiten, wenn auch nicht alle Fächer. Aber ohne Höchststudienzeiten, zumindest kann man zum gleichen Preis oft verlängern. Von einer Zwangsexmatrikulation wegen Studiendauer-Überschreitung ist mir noch nichts zu Ohren gekommen.
Erwähnt werden soll hier nur die bekannte Fernuni Hagen (die einzige Universität) neben vielen privaten und staatlichen Fern-Fachhochschulen. Die Fernuni Hagen ist vergleichsweise günstig, ist aber wissenschaftlicher und theoretischer ausgerichtet, da sie wie gesagt eine Universität ist.
Aber auch bei Fernstudien gibt es Prüfungen und Präsenzen, oft auch an Wochentagen, das muss bei der Auswahl des Anbieters mit berücksichtigt werden. Außerdem wird ein Praktikum benötigt. Meine Frage, was fachfremde Studenten machen sollen wie ich, konnten mir die Studenten nur sagen, dass man beim Anerkennen von beruflichen Leistungen kulant sei. Aber ob meine kaufmännische Tätigkeit für ein Informatik-Studium gereicht hätte? Und sollen die Fachfremden dann beim Arbeitgeber kündigen, um ein Praktikum zu machen? Wohl nicht ganz geklärte Fragen, bei denen ich mich gerne eines besseren belehren lasse.
