Studium ohne Abitur
Zugang für beruflich Qualifizierte
Was viele nicht wissen: Man kann auch mit Realschul-Abschluss, Ausbildung und drei oder vier (je nach Bundesland) Jahren Berufserfahrung einschlägig studieren.
Auch die allgemeine Hochschulreife gibt es inzwischen für eine größere Zahl von Berufstätigen, d.h. diese können jedes Fach studieren.
In Hessen außer Frankfurt gilt ebenfalls, dass man mit Fachabitur an Universitäten studieren kann.
Für Rheinland-Pfalz z.B. gilt das
von der Universität Mainz veröffentlichte:
http://www.uni-mainz.de/studium/537.php
Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare
beruflichen Qualifikation nachweisen können, erhalten eine
(unmittelbare) allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Sie sind
demnach zum Studium aller Fachrichtungen an einer
rheinland-pfälzischen Universität (oder Fachhochschule)
befähigt.
Eine meisteräquivalente Fortbildung muss auf einem mindestens 400
Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruhen und als
Voraussetzung eine abgeschlossene (staatlich anerkannte)
Berufsausbildung erfordern.
Folgende beruflichen Fortbildungsabschlüsse sind über die
Landesverordnung bereits als meisteräquivalent anerkannt:
(gekürzte Liste)
- Fachwirt/in der verschiedenen Fachrichtungen
- Fachkauffrau/mann der versch. Fachrichtungen
- (Geprüfte/r) Betriebswirt/in
- (Geprüfte/r) technische/r Betriebswirt/in
- (Geprüfte/r) strategische IT-Professionals
- (Geprüfte/r) operative IT-Professionals
- Betriebswirt/in im Handwerk
- Kaufmännische/r Betriebsassisten/in
- Steuerfachassisten/in
- staatlich geprüfte/r Betriebsfachwirt/in
- Technische/r Betriebswirt/in
- Betriebswirt/in (VWA) ggf. mit Schwerpunktfach
- Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) ggf. mit Schwerpunktfach
- Informatik-Betriebswirt/in (VWA) ggf. mit Schwerpunktfach
- AOK-Betriebswirt/in
